Unternehmer, die eine wirtschaftliche Kampagne durchführen, bei der die Registrierkassen viele Anforderungen erfüllen müssen. Unter ihnen besteht die Verpflichtung, Papierrollen mit Kopien der Quittungen über den Zeitraum zu haben, der in der entsprechenden Verordnung festgelegt ist, die mit 2013 verlängert wurde.
Bis zum 31. Dezember 2012, basierend auf der Verordnung des Finanzministers von 2008, gab es eine Übergangszeit, mit der Kopien von Quittungen für einen Zeitraum von zwei Jahren hätten gehalten werden müssen. Ab Anfang 2013 hat sich die Einlagerung von Kassenbelegen geändert und auf die Fünfjahresstufe erweitert. Steuerpflichtige, die im Jahr 2013 Verkäufe an Registrierkassen registrieren, sollten Kopien von Quittungen erstellen, in denen die Verkäufe 2012 und 2011 dokumentiert sind, während frühere Quittungskopien dauerhaft vernichtet werden können. Sie müssen jedoch auch bedenken, dass archivierte Kopien von Belegen aus dem Jahr 2013 bis 2018 aufbewahrt werden müssen, da der Zeitraum von fünf Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres besteht, in dem die Steuerzahlungsfrist abläuft.Warum werden fünf Jahre lang Kopien von Steuereinnahmen aufbewahrt? Zunächst einmal, weil die Verjährungsfrist für die Steuerschuld nur fünf Jahre beträgt.Es gibt viele Sorgen, ob die Archivierung einer Quittung durch Echtzeit-Gutschriften erforderlich ist. Das Finanzministerium ist jedoch der Ansicht, dass der Zeitraum von fünf Jahren für die Ordnungsmäßigkeit der Steuervergünstigungen wichtig ist. Belegkopien sind der einzige Beleg, der den Umsatz, den Preis und die Steuersätze dokumentiert.Die Tatsache, dass der Gesetzgeber zwar ein gewisses Maß für die Archivierung von Kopien von Rollen mit finanziellen Belegen angegeben hat, gab jedoch nicht die Qualität an, in der sie getragen werden sollten. Die billigsten Steuerkassen in Krakau legen ihre Quittungen in einer Papiersituation ab. Die wichtigeren Fonds mit einem erweiterten Modul sind die Möglichkeit, elektronische Quittungen zu archivieren. Es sollte auch daran erinnert werden, dass der Unternehmer selbst durch die Liquidation des Geschäftsbetriebs keinesfalls von der gesetzlichen Verpflichtung befreit wird, Kopien von Quittungen von Registrierkassen aufzubewahren.